Corona-Wirtschaftshilfen: Einreichungsfrist für Schlussabrechnung verlängert

Bisher sollte die Einreichung der Schlussabrechnungen über die Corona-Wirtschaftshilfen bis zum 30.06.2023 erfolgen. Aufgrund des hohen Antragsaufkommens wurde die Frist nun bis zum 31.08.2023 verlängert. Die Beantragung einer möglichen Einzelfristverlängerung zum 31.12.2023 soll nun ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt möglich sein.

Die Fristverlängerung gilt für die Einreichung aller Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen, diese umfassen die Überbrückungshilfen I bis IV sowie November- und Dezemberhilfe.

Die Einreichung der Schlussabrechnungen und die Beantragung der Einzelfristverlängerung ist weiterhin nur über das Onlineantragsportal durch einen prüfenden Dritten möglich.

Möchten Sie mehr hierzu erfahren? Dann kontaktieren Sie uns bitte.

Quelle: https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/fristverlaengerung-bei-der-schlussabrechnung_164_573430.html

Anmerkungen der Redaktion: Trotz intensiver und gewissenhafter Recherche kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.

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