Nach Informationen der Deutschen Presseagentur soll die Bundesregierung sich darauf geeinigt haben die Wirtschaftshilfen für stark von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen zu verlängern.
Die Überbrückungshilfe III, deren Förderzeitraum eigentlich am 30.Juni 2021 endet, soll als „Überbrückungshilfe III Plus“ bis Ende September verlängert werden. Zudem soll es Personalkostenzuschüsse geben, damit Angestellte früher aus der Kurzarbeit geholt werden und die Betriebe schneller wieder öffnen.
Die Neustarthilfe soll erhöht werden. Statt wie bisher bis zu 7.500 € könnten Soloselbständige dann für den Zeitraum Januar bis September 2021 bis zu 12.000 € als Unterstützung erhalten.
Ebenfalls bis Ende September 2021 verlängert werden soll der vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld. Statt ein Drittel der Beschäftigten müssten somit weiterhin nur 10% der Beschäftigten von Kurzarbeit betroffen sein. Zudem sollen die Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit weiterhin zu 100% vom Staat übernommen werden.
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Quelle: www.tagesschau.de/wirtschaft/corona-kurzarbeit-regeln-101.html
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