Das von der Bundesregierung im Zuge der Corona-Krise beschlossene Konjunkturpaket vom 04.06.2020 umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen mit denen Familien, Kommunen und Unternehmen 2020 und 2021 finanziell unterstützt werden sollen. Hier finden Sie die steuerlich relevanten Punkte des Hilfspakets zusammengefasst:
> Mehrwertsteuersenkung: wie bereits berichtet soll der Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16% bzw. von 7 auf 5% gesenkt werden. Diese Regelung gilt befristet vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020
> „Sozialgarantie 2021“: um einen durch die Corona-Pandemie bedingten Anstieg der Lohnnebenkosten zu verhindern, sollen die Sozialversicherungsbeiträge bei max. 40% stabilisiert werden. Hierfür seien Zuschüsse vom Bund in Milliardenhöhe eingeplant.
> steuerlicher Verlustrücktrag: für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 soll der maximal berücksichtigungsfähige Verlustrücktrag von 1 Mio. auf 5 Mio. bzw. bei Zusammenveranlagung von 2 Mio. auf 10 Mio. erhöht werden. Bereits in der Steuererklärung 2019 soll die Möglichkeit bestehen z.B. über Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage aus dieser Neuregelung Nutzen zu ziehen.
> Einfuhrumsatzsteuer: um den Unternehmen einen Liquiditätsvorteil zu ermöglichen, soll die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer auf den 26. des Folgemonats verschoben werden.
> degressive Abschreibung: für die Wirtschaftsjahre 2020 und 2021 soll eine degressive Abschreibungsmethode mit einem Faktor von 2,5 über der derzeit geltenden Afa, max. 25% pro Jahr, für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zugelassen werden. Hierdurch soll ein Anreiz zu Investitionen geschaffen werden.
> Körperschaftssteuerrecht: um eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu erreichen soll das Körperschaftssteuerrecht modernisiert werden, u.a. soll hier die Möglichkeit für Personengesellschaften geschaffen werden zur Körperschaftsteuer zu optieren und bei den gewerblichen Einkünften ist angedacht den Ermäßigungsfaktor auf das Vierfache des Gewerbesteuermessbetrages anzuheben.
> Kurzarbeitergeld: laut Koalitionsausschuss sollen die ab dem 01.01.2021 geltenden Regelungen zum Kurzarbeitergeld bis September vorgelegt werden.
> Überbrückungshilfen: geplant ist ein Hilfsprogramm mit einem Volumen von 25 Mrd. Euro, mit dem v.a. kleine und mittelständische Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, unterstützt werden sollen. Die Überbrückungshilfe soll für die Monate Juni bis August 2020 gewährt werden und gilt für alle Branchen, in erster Linie jedoch für besonders betroffene Sektoren wie u.a. das Hotel- und Gaststättengewerbe und die Veranstaltungsbranche. Voraussetzung für die Beantragung sei zum einen ein durch Corona bedingter Umsatzeinbruch in April und Mai 2020 um mindestens 60% gegenüber den Vorjahresmonaten und zum anderen ein andauernder Umsatzrückgang im Juni und August 2020 um mindestens 50%. Die Höhe der Erstattung ist abhängig von der Höhe der Umsatzeinbußen und der Anzahl der Beschäftigten, max. würden 150.000 € für drei Monate erstattet.
> Kinderbonus: Zur Unterstützung von Familien soll es einen einmaliger Bonus von 300 € für jedes kindergeldberechtigte Kind geben. Geplant sei den Bonus zusätzlich zum Kindergeld in drei Raten von monatlich 100 € auszuzahlen. Eine Anrechnung auf die Grundsicherung soll nicht erfolgen. Jedoch soll der Bonus im Rahmen der Steuererklärung mit dem Kinderfreibetrag verrechnet werden, sodass Familien mit höherem Einkommen weniger bzw. nicht von diesem Bonus profitieren werden.
> Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: um Alleinerziehende vom durch Corona bedingten Betreuungsmehraufwand zu entlasten, soll der Entlastungsbetrag in den Jahren 2020 und 2021 von 1.908 € auf 4.000 € erhöht werden.
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Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/coronavirus-konjunkturpaket-massnahmen-100.html; https://www.welt.de/politik/deutschland/article208887997/Corona-Konjunkturpaket-Wer-von-den-Milliarden-Hilfen-profitiert.html; https://www.tagesschau.de/inland/konjunkturpaket-115.html
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