Nach jahrelangem Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden, dass der Steuerzinssatz von 6 Prozent jährlich seit 2014 verfassungswidrig ist.
Allerdings bleibt die Vorschrift trotz Verfassungswidrigkeit in der Zeit von 2014 bis 2018 in Kraft. Ab 2019 hingegen ist der Zinssatz laut Bundesverfassungsgericht nicht mehr anwendbar, sodass noch nicht bestandskräftige Steuerbescheide rückwirkend vom Finanzamt zu ändern sind. Die Entscheidung umfasst sowohl die Zinsen auf Steuernachzahlungen als auch auf Steuererstattungen. Der Gesetzgeber hat nun bis zum 31.07.2022 Zeit eine Neuregelung zu schaffen. Wie hoch der Zinssatz ab 2019 sein darf, ist allerdings noch nicht bekannt.
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Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/steuern-zinsen-karlsruhe-101.html
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