Bist Du mit Deinem Steuerbescheid nicht einverstanden, lege Einspruch beim Finanzamt ein. Hierfür hast Du einen Monat nach Bekanntgabe Zeit. Die Erfolgsquote von Einsprüchen liegt übrigens bei 64 %!
Bleibt Dein Einspruch ohne Erfolg, kannst Du innerhalb eines Monats nach der Entscheidung eine Klage vor dem Finanzgericht erheben.
Wird Deine Klage abgewiesen, kannst Du mit einer Revision oder Beschwerde vor den BFH ziehen. Hierfür hast Du einen Monat ab Urteilszustellung Zeit.
Wenn Du vor den BFH ziehst, musst du einen Prozessbevollmächtigten engagieren, denn vor dem höchsten deutschen Steuergericht besteht „Vertretungszwang“.