Der Beitragssatz in der Pflegeversicherung erhöht sich ab Juli 2023, damit sollen Leistungsanpassungen ermöglicht und die finanzielle Stabilität gesichert werden.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht mit den neuen Beitragssätzen:
Beitrag für | Gesamtbeitrag | Arbeitnehmer | Arbeitgeber |
Kinderlose | 4,00 % | 2,30 % | 1,7 % |
Eltern mit einem Kind | 3,40 % | 1,70 % | 1,7 % |
Eltern mit 2 Kindern | 3,15 % | 1,45 % | 1,7 % |
Eltern mit 3 Kindern | 2,90 % | 1,20 % | 1,7 % |
Eltern mit 4 Kindern | 2,65 % | 0,95 % | 1,7 % |
Eltern mit 5 und mehr Kindern | 2,40 % | 0,70 % | 1,7 % |
Fazit
Arbeitgeber:
Für Arbeitgeber steigt der Anteil unabhängig von der Anzahl der Kinder des Arbeitnehmers von 1,525 % auf 1,7 % an.
Arbeitnehmer:
Bei Arbeitnehmern ist die Höhe des Beitragssatzes abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder.
Ab dem zweiten bis zum fünften Kind wird ein Abschlag in Höhe von 0,25 % für jedes Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer mit zwei oder mehr Kindern unter 25 Jahren künftig einen geringeren Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen als vor dem 01.07.2023. Sobald alle Kinder das 25. Lebensjahr vollendet haben, gilt dauerhaft der Beitragssatz für Eltern mit einem Kind.
Rentner:
Die Beitragserhöhung betrifft auch gesetzlich pflegeversicherte Rentner. Sie müssen die Beiträge in voller Höhe allein zahlen, da keine Übernahme des Arbeitgeberanteils erfolgt. Kinderlose Rentner zahlen damit ab Juli 2023 einen Beitrag von 4 %. Der Zuschlag für Kinderlose entfällt lediglich für Versicherte, die vor dem 01.01.1940 geboren wurden. Von den Abschlägen ab dem zweiten Kind werden Rentner in der Regel nicht profitieren, da die Kinder bereits das 25. Lebensjahr vollendet haben. Sie zahlen dann ebenfalls dauerhaft den Ein-Kind-Beitragssatz von 3,40 %.
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