Beantragung weiterer Überbrückungshilfen für KMU über Online-Portal

Seit heute ist ein bundeseinheitliches Portal online über das kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), sowie Freiberufler weitere Überbrückungshilfen beantragen können, wenn sie durch die Corona-Pandemie erhebliche Umsatzeinbußen erleiden mussten.

Voraussetzung für die Beantragung ist ein Umsatzrückgang im April und Mai 2020 von zusammen mindestens 60% im Vergleich zu den Vorjahresmonaten aus 2019.

Die Beantragung kann nur unter Mitwirkung eines Steuerberaters bzw. Wirtschaftsprüfers erfolgen. Diese müssen sich hierfür auf dem Portal für das Antragsverfahren registrieren.

Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie unter folgenden Links:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQs/faq-liste.html

Möchten Sie mehr hierzu erfahren? Dann kontaktieren Sie uns bitte.

Anmerkungen der Redaktion: Trotz intensiver und gewissenhafter Recherche kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.

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