E-Autos halten auch in den Fuhrparks deutscher Firmen immer mehr Einzug. Attraktiv wird der Umstieg auf Firmenwagen mit Elektro- oder Hybridantrieb durch staatliche Kaufanreize, Steuervorteile und nicht zuletzt die hohen Preise für Benzin und Diesel an der Zapfsäule. Welche Fördermaßnahmen es für Firmenwagen mit Elektro-Antrieb gibt und weshalb Sie schnell sein sollten, wenn Sie davon noch maximal profitieren möchten, lesen Sie in unserem Beitrag.
Zusätzlich zu den Kaufprämien für E-Autos hat die Regierung die Steuern auf Elektro-Firmenwagen gesenkt, um einen Firmenwagen für Mitarbeiter attraktiver zu machen.
Wenn Sie sich für ein Elektro- oder Hybridfahrzeug als Firmenfahrzeug entscheiden, profitieren Sie von Steuervorteilen. Denn statt 1 Prozent des Bruttolistenpreises werden bei Elektrofahrzeugen mit einem Kaufpreis bis zu 60.000 Euro nur 0,25 Prozent berechnet (nur E-Autos), die versteuert werden. Sollte der Gesamtpreis des Elektrofahrzeugs höher sein, gilt der Steuervorteil trotzdem. In diesem Fall beträgt diese 0,5 Prozent. Die steuerliche Vergünstigung bei Elektro-/Hybridautos sollen gegeben falls bis 2030 gelten.
Seit dem 1. Januar 2023 ist eine reformierte Förderrichtlinie für den Umweltbonus in Kraft getreten. Einen Umweltbonus gibt es seitdem nur noch für reine E-Autos. Wer sich 2023 ein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug zulegt, bekommt keinen staatlichen Zuschuss mehr.
Die Steuer für einen Hybrid-Firmenwagen beträgt unabhängig vom Kaufpreis immer 0,5 Prozent. Auch in 2023 bis 2030 bleibt die 0,5 Prozent Reglung für Hybrid-Firmenwagen bestehen. Um von den Steuervorteilen profitieren zu können, müssen Hybridautos jedoch bestimmte Bedingungen erfüllen:
• Keine CO2-Emissionen von mehr als 50 Gramm / km oder eine elektrische Reichweite von min. 60 km
• Ab 2025 mind. 80 km
Zusätzlich zum finanziellen Vorteil muss eine weitere Steuer gezahlt werden, wenn das E-Auto auch zum Pendeln genutzt wird. Die sogenannte Kilometersteuer wird zusätzlich fällig, aber auch Elektro- und Hybridautos sind hier im Vorteil.
Generell beträgt der Kilometerpreis für eine einfache Fahrt 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises. Elektrofahrzeuge werden hier nur mit 0,25 Prozent der Steuerbemessungsgrundlage besteuert, Hybridfahrzeuge mit 0,5 Prozent. Dadurch wird der Steuervorteil für Hybrid- und Elektroautos noch attraktiver.
Fazit:
Die 0,25 Prozent Regel für E-Autos gilt nur mit einem Höchstpreis von 60.000 Euro. Mit einem Fahrtenbuch werden die tatsächlichen privat Fahrtkosten ermittelt. Für Elektro- und Hybridautos gilt außerdem eine günstigere Kilometersteuer, die Steuermäßigung für diese gilt bei Erstzulassung bis zum 31.12.2023. Private Wallboxen werden nicht mehr unterstützt.
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Quellen: https://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/umweltbonus-e-auto-buchen_186_561310.html; https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/kaufen/elektroauto-firmenwagen-steuern/
https://www.carwow.de/ratgeber/elektroauto/steuervorteile-fuer-e-autos-und-hybride-als-dienstwagen#gref
Anmerkungen: Trotz intensiver und gewissenhafter Recherche kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.