Homeoffice-Kosten steuerlich absetzbar?

Seit der Corona-Pandemie ermöglichen viele Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von zuhause aus zu arbeiten. Das Homeoffice hat sich seitdem in der Arbeitswelt etabliert.

Doch können Sie diese Kosten für das Homeoffice nun steuerlich geltend machen?

Tatsächlich ist es nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die angefallenen Kosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzusetzen. Zudem gibt es Änderungen der Absetzbarkeit ab 2023.

Arbeitszimmer

2022:

Wenn Sie keinen eigenen Arbeitsplatz bei Ihrem Arbeitgeber haben, der für ihre berufliche Tätigkeit zur Verfügung steht, können pro Kalenderjahr Kosten bis zum Höchstbetrag von 1.250 € geltend gemacht werden.

Die Aufwendungen für Ihr häusliches Arbeitszimmer können als Werbungskosten/Betriebsausgaben unbeschränkt abgesetzt werden, wenn es den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit bildet.

2023:

Wenn Ihr Arbeitszimmer wie zuvor den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit bildet, können Sie die tatsächlichen Kosten in voller Höhe absetzen oder die Jahrespauschale bis zu 1.260€ steuerlich geltend machen. Dabei ist zu beachten, dass die Pauschale nur für volle Monate angesetzt werden kann. Damit ist das Vorhandensein eines Arbeitsplatzes beim Arbeitgeber nicht mehr ausschlaggebend.

Homeoffice-Pauschale

Sie erfüllen die Voraussetzungen für das häusliche Arbeitszimmer nicht, aber arbeiten dennoch von zuhause aus in ihrer Arbeitsecke oder am Esstisch, dann können Sie u.U. die Homeoffice-Pauschale geltend machen.

2022:

Sie müssen ausschließlich von zuhause aus arbeiten, um einen Pauschalbetrag von 5€ pro Tag, maximal 600€ pro Jahr als Werbungskosten/Betriebsausgaben steuerlich absetzen zu können. Dies entspricht 120 Arbeitstagen.

2023:

Jedoch ist ab diesem Jahr zu beachten, dass Sie überwiegend von zuhause aus arbeiten und ihrer erste Tätigkeitsstätte nicht aufsuchen. Für die Tage die Sie im Homeoffice waren können Sie den Pauschalbertrag von 6€ pro Tag, maximal 1.260€ pro Jahr als Werbungskosten/Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Dies entspricht 210 Arbeitstagen.

Was können Sie wie absetzen?

Allgemein können Sie alle Kosten, die für ihr Arbeitszimmer anfallen steuerlich geltend machen. Einige dieser Kosten können Sie direkt und andere nur anteilig absetzen. Die Einrichtung für ihr Arbeitszimmer wie zum Beispiel Teppich, Farbe oder Tapeten können Sie direkt in voller Höhe als Werbungskosten absetzen, unabhängig von den Arbeitsmitteln. Die Kosten für Miete, Strom oder Nebenkosten können Sie nur anteilig geltend machen, da diese für die gesamte Wohnung anfallen. Dementsprechend wird der Anteil ihres Arbeitszimmers anhand der qm ausgerechnet.

Ihre Arbeitsmittel können Sie steuerlich absetzen unabhängig vom Vorhandensein eines Arbeitszimmers, mit der Voraussetzung, dass diese ausschließlich zu betrieblichen Zwecken genutzt werden, wie zum Beispiel ein Schreibtisch, ein Bürostuhl oder ein Regal. Bis zu den Anschaffungskosten von 800€ (netto) können Sie diese als geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) sofort absetzen. Bei jedoch höheren Anschaffungskosten müssen die Arbeitsmittel über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden.  

Fazit

Ab dem Jahr 2023 soll die Absetzbarkeit für das Homeoffice vereinfacht sowie verbessert werden. Sie werden nicht mehr benachteiligt, wenn Sie kein Arbeitszimmer in ihren vier Wänden haben.

Möchten Sie mehr hierzu erfahren? Dann kontaktieren Sie uns bitte.

Quelle:

https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/arbeitszimmer-kosten-fuer-das-home-office-absetzen.html

https://www.steuertipps.de/lp/steuern-homeoffice

https://www.steuern.de/homeoffice-absetzen

https://www.finanztip.de/haeusliches-arbeitszimmer/#:~:text=Die%20Homeoffice%2DPauschale%20gilt%20ab,ein%20Arbeitsplatz%20zur%20Verf%C3%BCgung%20steht.

Anmerkungen der Redaktion: Trotz intensiver und gewissenhafter Recherche kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.

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