Das Gesetz ist zum 01.Januar 2023 in Kraft getreten. Es regelt unter anderem eine neue Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen, wodurch mehr steuerliche Transparenz geschaffen werden soll.
Betreiber, wie z.B. Ebay, Ebay Kleinanzeigen, Amazon Marketplace und Airbnb sind nun verpflichtet Informationen über die Anbieter und deren Verkäufe bzw. Dienstleistungen an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden.
Von der Meldepflicht sind nicht nur inländische Anbieter, sondern auch Anbieter aus anderen EU-Ländern umfasst, hierzu sieht das PStTG einen automatischen Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten vor.
Die Meldepflicht besteht grundsätzlich auch für Privatpersonen. Jedoch gibt es hier eine Bagatellgrenze, d.h. der Anbieter ist von der Meldung freigestellt, wenn er im Meldezeitraum weniger als 30 relevante Tätigkeiten erbracht hat und durch diese Tätigkeiten insgesamt weniger als 2.000 € Einnahmen erzielt hat. Wichtig ist hierbei, dass die Bagatellgrenze Plattformbezogen gilt und bereits das Überschreiten einer der genannten Grenzen zum Wegfall der Freistellung führt.
Im Zuge dieser Neuerungen empfiehlt es sich noch mehr als bisher auch im privaten Bereich Verkäufe und Dienstleistungen zu dokumentieren.
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Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Internationales_Steuerrecht/Allgemeine_Informationen/2023-02-02-anwendungsfragen-zum-plattformen-steuertransparenzgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=1
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