Minijob
Ab dem 01.10.2022 wird die Grenze für einen Minijob von 450 € auf 520 € erhöht.
Das durchschnittliche Arbeitsentgelt je Monat darf diesen Betrag nicht übersteigen, d.h. je höher der Stundenlohn desto weniger Arbeitsstunden im Monat sind möglich.
Erhält der Minijobber z. B. den gesetzlichen Mindestlohn von 12 € darf die monatliche Arbeitszeit 43,33 Stunden nicht überschreiten.
Die Abgaben für einen Minijob sind an die Minijob-Zentrale zu entrichten. Diese betragen für den Arbeitgeber max. 31,28 % und für den Minijobber max. 3,6 %.
Midijob
Ab dem 01.10.2022 liegen Midijobs vor, wenn das durchschnittliche Arbeitsentgelt zwischen 520,01 € und 1.600,00 € liegt (bis zum 30.09.2022: 450,01 € bis 1.300,00 €).
In diesem Bereich zahlt der Arbeitgeber die vollen Sozialversicherungsbeiträge, während der Arbeitnehmer günstigere Beiträge zahlt. Mit steigendem Entgelt erhöhen sich die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers, sodass bei einem Verdienst von 1.600 € die regulären Beitragssätze zu zahlen sind.
Zuständig für Midijobs ist nicht die Minijob-Zentrale, sondern die jeweilige Krankenkasse des Arbeitsnehmers.
Bestandsschutzregelung bis maximal zum 31.12.2023:
Midijobber, deren Arbeitsverhältnis bereits vor dem 01.10.2022 bestand und die durch die Anhebung der Grenze auf 520 € zu Minijobber werden, bleiben in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bis maximal zum 31.12.2023 versicherungspflichtig. Die Bestandsschutzregelung greift u.a. solange sich das durchschnittliche Arbeitsentgelt nicht verändert und kein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht erfolgt.
Für die Rentenversicherung gilt der Bestandsschutz nicht, hier gelten ab dem 01.10.2022 dann die Regelung des Minijobs.
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Quelle: https://www.haufe.de/personal/entgelt/minijob-und-midijob-im-vergleich_78_511588.html; https://www.haufe.de/personal/entgelt/minijob-und-midijob/bestandschutzregelungen-fuer-midijobber_78_562852.html
Anmerkungen der Redaktion: Trotz intensiver und gewissenhafter Recherche kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.