Finanz- und Wirtschaftsministerium teilten gestern mit, dass sowohl die Überbrückungshilfe 3 Plus als auch die Neustarthilfe Plus um drei weitere Monate bis Jahresende 2021 verlängert werden.
Die Regelungen der Überbrückungshilfe 3 Plus, die eigentlich Ende September 2021 ausgelaufen wäre, würden grundsätzlich beibehalten, so die Ministerien. Voraussetzung ist damit weiterhin ein Corona-bedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30%. Allerdings soll die „Restart-Prämie“ in der Verlängerungsphase nicht mehr fortgeführt werden. Die Antragsstellung ist weiterhin nur durch einen prüfenden Dritten möglich.
Durch die Verlängerung der Neustarthilfe Plus könnten betroffene Soloselbständige für die Monate Oktober bis Dezember 2021 bis zu 4.500 € Unterstützung beantragen.
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Quelle: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/ueberbrueckungshilfe-verlaengert-101.html
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