Bereits im Mai 2020 hatte die Stadt Ratingen als Reaktion auf den ersten Lockdown ein städtisches Hilfsprogramm ins Leben gerufen. In der Stadtratssitzung vom 23.Februar 2021 wurde nun eine Neuauflage dieses Programms mit einigen Änderungen beschlossen.
Antragsberechtigt sind u.a. inhabergeführte Einzelhandelsgeschäfte, Gastronomiebetriebe, Hotels, Dienstleister wie Friseure und Künstler/innen, deren Umsatz im Januar, Februar und/oder März 2021 um mindestens 40% gegenüber dem jeweiligen Vorjahresmonat eingebrochen ist. Einige dieser Gruppen müssen zusätzlich noch weitere Voraussetzungen erfüllen. Die Höhe des Zuschusses beträgt im Zeitraum Januar bis März 2021 bis zu 3.000 € monatlich, max. 9.000 €. Laut Stadtverwaltung ist der Zuschuss nicht auf andere Hilfsprogramme des Bundes anzurechnen.
Zudem können für den o.g. Berechtigtenkreis zusätzlich Mietzuschüsse beantragt werden. Diese werden allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgezahlt, v.a. muss der Vermieter einen Mietnachlass in gleicher Höhe gewähren und den Antrag selbst stellen. Der Zuschuss beträgt 25% der Kaltmiete, begrenzt auf einen Zeitraum von drei Monaten, max. 9.000 €. Im Gegensatz zum regulären Zuschuss ist der Mietzuschuss auf Gelder aus Bundeshilfsprogrammen anzurechnen, wenn sich die Förderzeiträume decken.
Darüber hinaus können auch Vereine aus Ratingen den städtischen Zuschuss beantragen. Voraussetzung ist ein Umsatzrückgang in Januar, Februar und/oder März 2021 von mindestens 15% im Vergleich zum Vorjahresmonat. Gezahlt werden ebenfalls bis zu 3.000 € pro Monat, max. 9.000 €.
Die Zuschüsse können bis zum 30.Juni 2021 online beantragt werden. Laut Stadtverwaltung sollen die dafür notwendigen Antragsformulare spätestens am 15.März bereitstehen.
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Quelle: www.stadt-ratingen.de/buergerservice/pressemitteilungen
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