Bereits am 25.August 2020 hat die Bundesregierung beschlossen das Überbrückungshilfe-Programm zu verlängern. Die zweite Phase umfasst dabei die Monate September bis Dezember 2020. Die Antragsstellung soll innerhalb der nächsten Woche über die bisherige Plattform möglich sein.
Das Bundeswirtschaftsministerium gab bekannt, dass eine Vielzahl von Anpassungen und Verbesserungen vorgenommen wurden. So wurden die Zugangsvoraussetzungen herabgesetzt und der Förderumfang erweitert.
Vor allem für die Gastronomie soll es in den Wintermonaten Fördermöglichkeiten für die zeitweise Verlagerung des Geschäftsbetriebes in die Außenbereiche geben., u.a. könnten Zuschüsse für die Anschaffung von Wärmestrahlern oder Außenzelte beantragt werden. Unberührt davon bleibe die Frage bezüglich der Genehmigungspflicht solcher Aufstellungen, diese werde weiterhin auf kommunaler Ebene geregelt.
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Quelle: https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de
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