Der Staat fördert seit 01.01.2020 für einen Zeitraum von 10 Jahren energetische Baumaßnahmen an selbstgenutzten Wohneigentum mit einem Steuerbonus gem. § 35c EStG.
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
> die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken,
> die Erneuerung der Fenster oder Außentüren,
> die Erneuerung bzw. der Einbau einer Lüftungsanlage,
> die Erneuerung einer Heizungsanlage,
> der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und
> die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, wenn diese älter als 2 Jahre sind
Dabei werden von der Förderung nicht nur die Lohnkosten, sondern auch die Materialkosten umfasst.
Folgende Voraussetzungen gelten für die Inanspruchnahme des Steuerbonus:
> das Gebäude muss bei Durchführung der Baumaßnahme älter als 10 Jahre sein
> die Sanierungskosten dürfen nicht durch andere öffentliche Maßnahmen gefördert werden, z.B. KfW- oder BAFA-Förderung oder bereits anderweitig steuerlich geltend gemacht werden
> die Sanierung muss von einem Fachunternehmen durchgeführt werden, dabei muss die Maßnahme dem Gewerk des Fachunternehmens zugehörig sein
> die Sanierungsmaßnahmen selbst müssen bestimmten Anforderungen genügen, diese entsprechen den Anforderungen der KfW- bzw. BAFA-Förderung
> der Eigentümer muss eine Rechnung erhalten und die Zahlung muss unbar erfolgen
> das Fachunternehmen muss die vorgenommenen Maßnahmen bescheinigen, hierzu hat das Bundesfinanzministerium zwei amtlich vorgeschriebene Muster erstellt
Liegen alle Voraussetzungen vor, so erfolgt die Steuerermäßigung stufenweise. Im Jahr der Beendigung der Sanierungsmaßnahme und im Folgejahr wird die tarifliche Einkommensteuer um je 7% der Sanierungskosten ermäßigt (max. je 14.000 €). Im dritten Jahr können 6% der Kosten (max. 12.000 €) geltend gemacht werden. Somit können insgesamt betrachtet 20% der Sanierungskosten (max. 40.000 €) gefördert werden.
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Quelle: www.haufe.de; www.energie-fachberater.de
Anmerkungen der Redaktion: Trotz intensiver und gewissenhafter Recherche kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.