Wichtig für Empfänger der NRW Soforthilfe 2020

Ab Montag, 29. Juni 2020, werden alle Empfänger der NRW Soforthilfe 2020 angeschrieben und gebeten, nicht benötigte Hilfen zurückzuzahlen. Dazu wird eine Berechnungshilfe mitgeschickt.
 
Die Empfänger haben nun bis Ende September Zeit, zu prüfen, wie groß ihre Ausfälle der vergangenen Monate tatsächlich waren. Lagen sie unter der Summe der Soforthilfe, muss dies in einem digitalen Formular angegeben und auf das Konto der entsprechenden Bezirksregierung zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung muss bis zum Jahresende erfolgen.
 
Quellen: www.waz.de/politik/landespolitik/soforthilfe-ueberschuessiges-geld-soll-zurueckgezahlt-werden-id229385366.html%3fservice=amp
 
https://www.bezreg-muenster.de/de/foerderung/foerderung_corona/nrw-soforthilfe/index.html
 
Anmerkungen der Redaktion: Trotz intensiver und gewissenhafter Recherche kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.

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