Informationen für Gastronomien und kleine und mittelständische Unternehmen:

Die große Koalition hat nun entschieden, dass der Mehrwertsteuersatz für Gastronomien ab dem 01. Juli 2020 auf 7% gesenkt wird. Diese neue Regelung soll bis zum 30. Juni 2021 gelten.

Bislang wurde auf Speisen, welche im Restaurant verzehrt wurden, ein Steuersatz von 19% und für Speisen, welche geliefert oder mitgenommen wurden, ein ermäßigter Steuersatz von 7% erhoben. Nun soll der ermäßigte Steuersatz aber auch für vor Ort verzehrte Speisen gelten, wodurch alle Umsätze dann dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.

Dies soll die Gastronomien steuerlich entlasten und deren Umsatzsteuervorauszahlungen verringern, wenn nicht sogar zu einer Erstattung führen.

 


Für kleine und mittelständische Unternehmen beschloss die große Koalition, die Verlustverrechnung zu erleichtern. Somit dürfen bereits absehbare Verluste in 2020 mit den Steuervorauszahlungen 2019 verrechnet werden. Ausgenommen sind hierbei jedoch die Gewerbesteuervorauszahlungen. Allerdings dürfte eine Ganzjahresprognose im Einzelfall  zum jetzigen Zeitpunkt
mitunter schwierig bis unmöglich sein. Daher sollten zunächst die weiteren Entwicklungen abgewartet werden.

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