#Sozialschutz-Paket

Das Bundeskabinett hat gestern das „Sozialschutz-Paket“ auf den Weg gebracht. Geregelt wird u.a.:


Anrechnung von anderweitigem Einkommen auf das Kurzarbeitergeld:
In der Zeit vom 01.04.2020 bis 31.10.2020 soll nun in systemrelevanten Branchen und Berufen Einkommen aus einer während des Bezugs von Kurzarbeitergeld aufgenommenen Beschäftigung nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet werden, soweit das Entgelt (neu aufgenommenen Beschäftigung +  Kurzarbeitergeld + verbliebenes Ist-Entgelt aus der ursprünglichen Beschäftigung) die Höhe des Soll-Entgelts aus der Beschäftigung, für die Kurzarbeitergeld gezahlt wird, nicht übersteigt.


Ausweitung der Zeitgrenzen bei kurzfristiger Beschäftigung:
Befristet vom 01.03.2020 bis 31.10.2020 sollen die Zeitgrenzen (§ 8 SGB IV) auf eine Höchstdauer von fünf Monaten oder 115 Tagen ausgeweitet werden.


Erleichterter Zugang zum (zusätzlich zum Kindergeld gezahlten) Kinderzuschlag:
Bei Neuanträgen, die zwischen 01.04.2020 und 30.09.2020 gestellt werden, soll nun nur das Einkommen des letzten Monats und nicht mehr das der letzten sechs Monate berücksichtigt werden. Damit werden Einbußen durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit gemindert.


Erleichterte Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt:
Durch die Anhebung der kalenderjährlichen Hinzuverdienstgrenze von 6.300 € auf 44.590 € sollen Einkünfte bis zu dieser Höhe keine Kürzung der Rente bewirken. Die Anhebung ist bis zum 31.12.2020 befristet.

 

 Weitere geplante Regelungen:

-Schutzschirm für Leistungserbringer/Bildungsträger

-Selbstverwaltung / Anpassung § 64 SGB IV

-Veränderungen SGB II und SGB XII / Anträge auf Grundsicherung

 

Anmerkungen der Redaktion: Trotz intensiver und gewissenhafter Recherche kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden. Wir möchten zudem ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung handelt, sondern lediglich allgemein zugängliche Informationen zusammengetragen wurden.

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