NRW hat einen Rettungsschirm mit einem Volumen von 25 Mrd. Euro beschlossen. Er umfasst zum aktuellen Zeitpunkt insbesondere bessere Rahmenbedingungen für Bürgschaften sowie steuerliche Maßnahmen:
1. Bundesweite steuerliche Maßnahmen (ab sofort bis 31.12.2020):
• Zinslose Stundung der fälligen oder fällig werdenden Steuern (Einkommen-/Körperschaft-/Umsatzsteuer)
• Absenkung der Steuervorauszahlungen bei Einkommen-/Körperschaftsteuer sowie (übergleichlautenden Ländererlass) auch bei Gewerbesteuer
• Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen einschl. Erlass von Säumniszuschlägen
Hierfür steht nun ein Antragsformular zur Verfügung.
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-aufgrund-der-auswirkungen-des-coronavirus
2. Darüberhinausgehende steuerliche Maßnahmen in NRW:
Die Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsetzsteuer werden für krisenbetroffene Unternehmen auf Null gesetzt. Damit werden den Unternehmen auf Antrag Mittel im Umfang von mehr als 4 Mrd. Euro sofort zur Verfügung gestellt.
3. Direkte Zuschüsse für Kleinunternehmen:
Hier strebt NRW eine bundeseinheitliche Lösung an. In der kommenden Woche soll ein entsprechendes Programm vorgestellt werden.
4. Bürgschaften:
Neue Maßnahmen in NRW:
• Erhöhung des Rahmens für Landesbürgschaften von 900 Mio. Euro auf 5 Mrd. Euro
• Erhöhung des Gewährleistungs- und Rückbürgschaftsrahmens für die Bürgschaftsbank NRW von 100 Mio. Euro auf 1 Mrd. Euro und Verdoppelung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. Euro
• Erhöhung der Verbürgungsquote von 80 % auf 90 %; hierfür steht noch die abschließende Genehmigung durch die EU-Kommission aus
• Landesbürgschaften: Bearbeitung innerhalb von 1 Woche
• Bürgschaften der Bürgschaftsbank: Expressbürgschaften bis 250.000 Euro innerhalb von 3 Tagen, bis 500.000 Euro tägliche Ausschussberatungen, ab 500.000 Euro wöchentliche Ausschussberatungen
Anmerkungen der Redaktion: Trotz intensiver und gewissenhafter Recherche kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.